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Die Pflegegrade

So individuell, wie ein jeder Mensch ist, so individuell ist auch die Hilfe, die ein Pflegedürftiger benötigt.
Die Kostenträger beteiligen sich finanziell an den Aufwendungen zur Pflege, abhängig vom Umfang der Beeinträchtigungen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden ab dem 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen in fünf neue Pflegegrade umgewandelt.

Beit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden folgende sechs Lebensbereiche betrachtet und gewichtet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Mit der Beurteilung und Wichtung wird dem Pflegebedürftigen ein bestimmter Pflegegrad zugeordnet.

Die Leistungen der Kostenträger orientieren sich dann an diesem Pflegegrad.

Für Außenstehende sind viele Begriffe und Zusammenhänge oftmals schwer verständlich. Wir von floreat Humanitas e.V. beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir sind gern für Sie da!
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