Die Antragstellung
Wir engagieren uns sehr persönlich für die durch uns betreuten Pflegebedürftigen.
Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können jedoch erst nach Genehmigung durch die Kostenträger finanziert werden.
Neben der Beantragung für Leistungen durch die Pflegekassen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen des Sozialamtes in Anspruch genommen werden.
Wie auch sonst im richtigen Leben, geschieht nichts Gutes im Alleingang.
Manchmal werden Sie feststellen, dass Ihnen Leistungen gewährt werden können, von denen Sie nicht einmal gewusst haben, dass es diese gibt!
Mit unserer über 20-jährigen Erfahrung können wir Sie erfolgreich bei anstehenden Antragstellungen unterstützen.